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WEIHNACHTS GEWINNSPIEL1

WEIHNACHTSGEWINNSPIEL 🎄 🎅🏽

Wir veranstalten auf unserer Facebookseite ein kostenloses Weihnachts-Gewinnspiel 🎄 🎅🏽 und verlosen insgesamt 4x 20€ Geschenkgutscheine für euren nächsten Restaurantbesuch bei uns. 😍

Alle Teilnahmebedingungen und Informationen findet ihr im Facebook-Beitrag.
Klickt auf den unteren Button um direkt zum Gewinnspiel weitergeleitet zu werden. Wir freuen uns auf eure Teilnahme und wünschen euch viel Glück 🍀

Zum Gewinnspiel

Aktuelle Corona - Regelungen

Wir fassen Ihnen die wichtigsten Neuigkeiten und Regelungen der neusten Corona-Verordnung (29. CoBeLVO) zusammen und erklären Ihnen, was Sie für Ihren nächsten Restaurantbesuch bei uns unbedingt beachten sollten. Seit dem 04. Dezember 2021 gilt flächendeckend in Rheinland-Pfalz die neue 2G+ Regelung.

1. Was brauche ich für einen Restaurantbesuch ?

 

Bei einer 2G+ Regelung dürfen nur Geimpfte und Genesene das Restaurant betreten. Zweifach geimpfte Personen und genesene Personen müssen zusätzlich zu ihren bestehendem gültigen Impf- oder Genesennachweis, einen gültigen negativ Test vorzeigen. Der Nachweis erfolgt als PCR-Test oder Antigen-Schnelltest. Dabei ist ein PCR-Testnachweis 48h lang und ein Antigen-Schnelltest 24h lang gültig. Personen mit dreifacher Impfung (Booster-Impfung) sind von der Testpflicht befreit. Geboosterte Personen müssen lediglich ihre 3 Impfungen nachweisen können. Generell ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test, keine Impfung und keinen Genesenennachweis. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also in der Gastronomie keinen Test.


Jede Person muss sich mit einem Dokument (Personalausweis o.ä.) ausweisen können.

Im Innenbereich gilt weiterhin die Maskenpflicht, die nur am Tisch und bei Verzehr von Speisen & Getränken entfällt.
Achten Sie auch darauf, dass Sie möglichst einen Abstand von 1.5m zu anderen Gästen einhalten.

Sie haben noch eine Frage? Schreiben Sie uns hier.

2. Sind Selbsttest vor Ort ebenfalls erlaubt ?

 

Grundsätzlich sind Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Personals erlaubt. Dabei gilt der Nachweis nur für diesen Restaurantbesuch und der Test muss am gleichen Tag stattfinden. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass wir Selbsttests nur mit vorheriger Absprache erlauben können, da wir vorallem im laufendem und vollem Betrieb kein Personal bereitstellen können. Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeit an :

Nach Absprache können wir Ihnen anbieten, dass Sie an dem Tag, an dem Sie einen Restaurantbesuch planen, vor dem Besuch zu einer von uns vorgeschlagenen Uhrzeit zu uns vor Ort kommen und einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen. Dann dürften Sie am gleichen Tag auch später, zu Ihrer reservierten Uhrzeit unser Restaurant besuchen.

Beispiel : Sie reservieren für Montag um 19 Uhr einen Tisch und möchten einen Selbsttest durchführen. Wir schlagen Ihnen vor am Montag um 15 Uhr vorbei zukommen und diesen Test unter unserer Aufsicht durchzuführen. Sollte der Test negativ ausfallen, würden wir Ihnen eine Erlaubnis geben die Reservierung um 19 Uhr wahrzunehmen. Sie dürften dann in der Zwischenzeit bis zur Reservierung auch wieder wegfahren.

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3. Kann man das Essen auch abholen?

 

Ja, Sie können uns telefonisch unter der 02632 - 71840 anrufen, Ihre Bestellung aufgeben und das Essen zur entsprechenden Zeit bei uns vor Ort abholen kommen. Einen Lieferdienst bieten wir zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht an. Bitte bedenken Sie, dass wir nur eine begrenzte Anzahl an Bestellungen annehmen können und zu unseren Stoßzeiten voll ausgelastet sein können. Wir empfehlen Ihnen daher, sofern es möglich ist, Ihre Bestellung bei uns im Voraus aufzugeben.

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